European Accessibility Act: Barrierefreiheit in Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird zur Pflicht
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Der „European Accessibility Act“ (EAA) ist eine Richtlinie zur Barrierefreiheit, die in Europa bald verpflichtend wird. Weil das Thema Barrierefreiheit allgemein notwendig ist und auch nicht unterschätzt werden sollte, ist das erst einmal eine gute Sache. Aber was genau sagt der European Accessibility Act eigentlich aus, wer muss ihn umsetzen und wer nicht, was gehört dazu und zu welchem Datum wird er überhaupt verpflichtend?
Das neue Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet ab 28. Juni 2025 zur Bereitstellung barrierefreier Produkte und digitaler Dienste. Ziel ist die europaweite Angleichung der Standards für Menschen mit Behinderungen – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen und technisch unzumutbare Anpassungen.
Diese und viele weitere Fragen möchte ich dir in meinem heutigen Beitrag beantworten. Unter anderem deshalb, weil das Ganze auch in Österreich bald zur Pflicht wird. Hierzulande allerdings unter anderem Namen. Denn in Österreich wird der EAA als sogenanntes „Barrierefreiheitsgesetz“ (BaFG) eingeführt. Doch dazu gleich noch einmal mehr.
Falls du also gerade zum ersten Mal vom European Accessibility Act hörst, lies unbedingt weiter. Und wenn dir der Name zwar etwas sagt, du bislang aber nicht so recht verstanden hast, was das alles bedeutet, dann auch.
Was ist der European Accessibility Act?
Also noch einmal ganz konkret. Was ist der European Accessibility Act (EAA) denn nun im Detail? Die Idee des EAA ist denkbar einfach. Er soll dafür sorgen, dass in der gesamten EU einheitliche Regeln in Bezug auf die Barrierefreiheit gelten. Statt, dass jeder EU-Staat eigene Richtlinien aufstellt, soll der European Accessibility Act dafür sorgen, dass europaweit in jedem Land dasselbe in Hinblick auf die Barrierefreiheit gilt. Das ist erst einmal eine gute Sache, weil es die Anpassungen weniger kompliziert macht.
Deutschland setzt die Vorgaben dafür beispielsweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) um und Österreich mit dem sogenannten Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Wer gegen diese Gesetze verstößt, muss in Zukunft mit empfindlichen Strafen rechnen. Ähnlich wie bei der DSGVO werden keine kleinen Bußgelder mehr verhängt. Wer gegen EU-Richtlinien verstößt, muss also tief in die Tasche greifen.
Bei der Barrierefreiheit selbst geht es darum, Websites entsprechend anzupassen, sodass diese auch beeinträchtigte Personen problemlos verwenden können. Blinde oder taube Menschen zum Beispiel oder aber Personen, die Schwierigkeiten mit der Motorik haben. Der European Accessibility Act schafft also in erster Linie ein Recht darauf, dass auch Menschen mit einer Behinderung Websites und Angebote entsprechend vollumfänglich wahrnehmen können und ihnen keine Nachteile aufgrund ihrer Einschränkungen entstehen.
Wer muss das Barrierefreiheitsgesetz umsetzen?
Prinzipiell gilt der European Accessibility Act vorwiegend für Services, die essenziell wichtig für das Leben sind. Ob es nun um Fahrkartenautomaten geht, E-Book-Reader oder das Online-Banking der Hausbank, all das sollte auch von Menschen genutzt werden können, die eine Behinderung haben. Und genau das soll mit diesem Gesetz auch entsprechend verankert werden.
Auch Websites fallen unter den European Accessibility Act, wenn sie entsprechende Dienstleistungen anbieten. Online-Shops beispielsweise oder Angebote, die beratend tätig sind. Wo also eine Geschäftsbeziehung via Website aufgebaut wird, also ein Vertragsabschluss entsteht, muss auch der European Accessibility Act entsprechend berücksichtigt werden.
Für die deutsche Variante des European Accessibility Act, also dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, gibt es einen einfachen Online-Test. Wenn du dich dort durch die Fragen klickst, sollte am Ende deutlich werden, ob auch dein eigenes Angebot betroffen ist. Probier es gleich mal aus. Du findest den Test hier auf der Website.
Sicherlich gibt es im Gesetz noch Schlupflöcher, wie einfache Anfragen über die Websites zu regeln, Verträge aber andersartig abzuschließen. Doch darüber möchte ich hier gar nicht schreiben oder spekulieren. Barrierefreiheit ist wichtig und sollte nicht bewusst ignoriert oder durch Schlupflöcher im Gesetz missachtet und umgangen werden. Aber warum ist Barrierefreiheit überhaupt so wichtig?
Was verlangt der European Accessibility Act?
Wenn du den Test, den ich im vorherigen Absatz verlinkt habe, absolviert hast, wirst du bereits wissen, ob auch du den European Accessibility Act umsetzen musst. Bleibt natürlich noch die Frage, was genau das überhaupt bedeutet und wie die Umsetzung dann konkret aussehen soll. Unter das Schlagwort der »Barrierefreiheit« fallen schließlich viele mögliche Anpassungen. Doch was genau ist notwendig, um weinen Web Service barrierefrei zu machen?
Prinzipiell ist das mal wieder recht schwierig, da einige Formulierungen sehr vage gehalten sind. Allerdings geht es wohl um die Harmonisierte europäische Norm (EN) 301 549 und damit in gewisserweiße um die Vorgaben nach den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG). Nach diesen richten sich viele Websitebetreiber ohnehin schon, um Kontraste und mehr so zu wählen, dass sie besonders gut erkennbar sind. Auch das ist nämlich Barrierefreiheit.
Es geht somit um Kontraste, alternative Texte, Untertitel bei Audio- und Videoformaten, flexible Schriftgrößen und auch Anpassungen für reduzierte Bewegung, falls Animationen nicht vertragen werden. Auch eine Tastaturbedienung wird vorausgesetzt, semantische HTML-Elemente sowie einfache Sprache.
All das gibt es schon lange, es wird nun aber für die jeweiligen Angebote zur Pflicht, diese Guidelines auch zu erfüllen. Der European Accessibility Act setzt damit vor allem das Recht auf Nutzbarkeit um, für Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen.
Warum ist Barrierefreiheit überhaupt wichtig?
Barrierefreiheit bedeutet in erster Linie, dass niemand mehr ausgeschlossen wird. Stell dir doch einfach mal kurz vor, du nutzt seit Jahren einen Service im Internet, erleidest einen schweren Unfall und kannst ihn fortan von heute auf morgen nicht mehr verwenden. Einfach nur deshalb, weil du mit deiner Behinderung nicht länger dazu in der Lage bist. Bedenke dabei aber, dass du ihn funktionell problemlos verwenden könntest, der Anbieter sich aber, sein Angebot entsprechend barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit sorgt also dafür, dass du ein Recht darauf bekommst, das Angebot auch mit einer entsprechenden Behinderten noch verwenden zu können.
Dann kommen noch die reinen Zahlen hinzu. Es heißt, dass 80 Millionen Menschen in Europa eine Behinderung haben. Auch wenn dir Barrierefreiheit egal ist, sollte dir klar sein, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen zu deiner Zielgruppe gehören. Vielleicht sogar einen großen Teil ausmachen oder ausmachen würden, wenn du dein Angebot an die Zielgruppe anpasst. Menschen mit einer Behinderung auszuschließen, bedeutet daher immer auch, weitere Kundschaft zu ignorieren.
Ich könnte nun noch weitere Zahlen und Prozentwerte nennen, das möchte ich aber gar nicht. Menschen zu ignorieren, die Hilfe benötigen, ist moralisch gesehen einfach schlecht. Vor allem dann, wenn es nur ein wenig Anpassung verlangt, um ihnen Zugang zu ermöglichen. Wer blind oder taub ist, kann schließlich weiterhin Teil der Gesellschaft sein, wenn wir ihn lassen. Und Barrierefreiheit sorgt genau dafür. Nämlich, dass auch beeinträchtigte Menschen vollwertige und selbstbestimmte Mitglieder unserer Gesellschaft sein dürfen und Services ganz eigenständig nutzen können.
Meine Meinung zum Barrierefreiheitsgesetz
Wer Barrierefreiheit nicht ernst nimmt, hat meiner Meinung nach nicht wirklich viel verstanden. Barrierefreiheit ist am Ende auch für dich gut, denn auch dich kann jederzeit ein Unfall ereilen, nachdem nichts mehr so ist, wie es einmal war. Zudem leiden unfassbar viele Menschen an eher kleinen Beeinträchtigungen, wie Seh- oder Hörschwächen. Auch diese sollten nicht vergessen werden. Eine falsche Farbe reicht oft schon, um Benutzeroberflächen nicht mehr bedienen zu können.
Für mich zählt noch etwas anderes. Denn Barrierefreiheit heißt auch, diejenigen zu erreichen, die vielleicht woanders nicht fündig geworden sind. Auch diese Kundschaft ist wichtig, und noch viel mehr, lohnt es sich, diese Kunden explizit und mit möglichst reibungsloser Barrierefreiheit anzusprechen.
Der European Accessibility Act, welcher mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt wird, hilft also allen gleichermaßen. Und damit ist Barrierefreiheit auch nicht länger ein »Nice to have« sondern vielmehr ein »Must-have«.
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