Privates Handy veröffentlichen?

Solltest du deine private Handynummer auf deine Website stellen?

Möchtest du mehr zum Thema erfahren?

Kurze Antwort: Du musst nicht. Aber es ist komplizierter, als du denkst. Denn als Blogger oder Webmaster in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehst du zwischen zwei Polen: der Impressumspflicht einerseits und deiner Privatsphäre andererseits. Und mittendrin steht deine Telefonnummer.

Was das Gesetz wirklich sagt

Seit Mai 2024 regelt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), was ins Impressum gehört – und was nicht. Die alte Rechtsgrundlage (TMG) ist Geschichte. Was geblieben ist: Du benötigst eine Möglichkeit zur „schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation“. Klingt nach einer Telefonnummer, ist aber laut EuGH-Urteil von 2008 nicht zwingend eine. Auch ein Kontaktformular oder ein Messenger kann ausreichen, solange die Reaktionszeit stimmt.

In der Praxis sieht es trotzdem anders aus. Abmahnanwälte sind kreativ, und eine fehlende Telefonnummer ist ein beliebter Aufhänger. Wer Ärger vermeiden will, gibt eine Nummer an. Die Frage ist nur: Muss es deine private sein?

Das Problem mit der Privatnummer

Wenn du als Einzelunternehmer oder Freelancer bloggst, hast du in der Regel keine Firmennummer. Also landet deine private Handynummer im Impressum, im Footer, auf Google, in den SERP-Snippets – und damit in den Datenbanken von Spam-Diensten und Callcentern. Was danach passiert, kennt jeder: Anrufe von SEO-Agenturen, die dir Platz 1 versprechen. Robocalls. Phishing-Versuche per SMS. Und gelegentliche Anrufe, die schlicht unangenehm sind.

Dazu kommt: Über eine Telefonnummer lässt sich einiges herausfinden. Wer eine unbekannte Telefonnummer identifizieren will, findet dazu inzwischen diverse Online-Dienste und Rückwärtssuchen. Deine im Impressum veröffentlichte Nummer ist also nicht nur ein Kontaktweg – sie ist ein Datenpunkt, der sich verknüpfen lässt.

Welche Alternativen hast du?

Es gibt einige pragmatische Lösungen, die funktionieren, ohne dass du deine Privatnummer opfern musst.

  • Geschäftliche Prepaid-SIM: Für unter 10 Euro im Monat hast du eine separate Nummer, die du ausschließlich fürs Impressum und geschäftliche Kontakte nutzt. Du kannst sie jederzeit wechseln, ohne dass deine private Erreichbarkeit davon betroffen ist. In Österreich gibt es günstige Optionen bei HoT oder Spusu, in Deutschland bei Aldi Talk oder Lidl Connect.
  • VoIP-Nummer: Dienste wie Sipgate oder Easybell bieten dir eine Festnetznummer, die auf dein Handy weitergeleitet wird. Vorteil: Du kannst die Weiterleitung jederzeit abschalten und bist trotzdem erreichbar, wenn du es willst.
  • Kontaktformular plus E-Mail: Der EuGH hat klargestellt, dass eine Telefonnummer nicht die einzige Option ist. Wenn du ein Kontaktformular anbietest und nachweislich zeitnah antwortest, kann das reichen. Aber Vorsicht: Ein reines Kontaktformular ohne E-Mail-Adresse genügt nach BGH-Rechtsprechung nicht.

Was du auf keinen Fall tun solltest

Keine Kontaktmöglichkeit angeben. Kein Impressum haben. Oder – und das sehe ich leider regelmäßig – die Nummer eines Familienmitglieds eintragen, das nichts davon weiß. All das bringt dir entweder eine Abmahnung oder Ärger im persönlichen Umfeld. Beides willst du nicht.

Auch das Verstecken der Nummer als Bild statt als Text ist keine Lösung. Suchmaschinen und Scraper lesen inzwischen OCR, und für die Barrierefreiheit ist es ebenfalls ein Problem. Seit Juni 2025 gelten mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zudem erweiterte Anforderungen für geschäftliche Webauftritte.

Fazit

Die Telefonnummer im Impressum ist kein juristisches Muss, aber ein praktisches Fast-Muss.

Wenn du sie angibst, mach es mit einer separaten Nummer, die du kontrollieren kannst. Wenn du darauf verzichtest, stelle sicher, dass dein Kontaktformular und deine E-Mail wirklich funktionieren und du zeitnah antwortest.

Deine private Handynummer gehört bestenfalls nicht ins Impressum – genauso wenig wie dein Geburtsdatum oder dein WLAN-Passwort.

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